Allgemeine Geschäftsbedingungen
für das im Folgenden „Auftragnehmer“ genannt,
im Auftrag eines Kunden/Bestellers/Veranstalters, im folgenden „Auftraggeber“ genannt
I. Geltungsbereich
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die Durchführung der Bewirtung („Catering“)
von Veranstaltungen wie Banketten, Seminare, Tagungen, Feierlichkeiten usw. sowie für alle damit
zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen seitens des Auftragnehmers.
Die Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden nur dann Anwendung, wenn diese ausdrücklich
schriftlich vereinbart wurden.
II. Vertragsabschluss, Vertragspartner, Haftung
1. Der Vertrag kommt durch Annahme des durch den Auftragnehmer erstellten Angebotes durch
Bestellung eines Menüs, eines Buffets, sonstiger Waren oder Leistungen oder einer entsprechender
Auftragsbestätigung zustande.
Hat ein Dritter für einen Auftraggeber bestellt, haftet er gegenüber dem Auftragnehmer mit dem Auftraggeber
gemeinsam als Solidarschuldner für sämtliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag.
Die Haftung des Auftragnehmers ist beschränkt auf Leistungsmängel, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
des Auftragnehmers zurückzuführen sind. Im Übrigen ist der Auftraggeber verpflichtet den Auftragnehmer
rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.
4. Soweit der Auftragnehmer für den Auftraggeber Fremdleistungen, technische oder sonstige
Einrichtungen Dritter beschafft und hierbei im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers handelt, stellt der
Auftraggeber den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter aus Überlassung dieser Leistungen und
Einrichtungen frei.
5. Bei Verlust haftet der Auftraggeber für die dem Auftragnehmer gehörigen Mietgegenstände in Höhe
des Wiederbeschaffungswertes. Im Falle von Beschädigungen haftet der Auftraggeber in Höhe des
Reparaturaufwandes, soweit dieser den Wiederbeschaffungswert nicht übersteigt. Die Geltendmachung eines
weiteren Schadens seitens des Auftragnehmers bleibt davon jedoch unberührt. Die Haftung des Auftraggebers
beginnt mit Anlieferung und endet mit Abholung der
dem Auftragnehmer gehörigen Gegenstände. Den Auftraggeber trifft eine Prüfungs- und Rügepflicht hinsichtlich
des einwandfreien Zustandes der dem Auftragnehmer gehörigen Gegenstände im Zeitpunkt des Empfangs
derselben.
6. Jegliche Haftung seitens des Auftragnehmers für Sach- und Personenschäden im Zusammenhang mit
dem Mietgebrauch ist ausgeschlossen.
7. Der Auftraggeber hat für Verluste oder Beschädigungen, die durch seine Gäste, Mitarbeiter, Hilfskräfte
oder Veranstaltungsteilnehmer verursacht worden sind, ebenso einzustehen wie für die von ihm selbst
verursachten Verluste und Beschädigungen.
8. Stehtische, Tischgedeck, Dekoration, Behälter, Besteck, Gläser, Geschirr, etc verbleiben im Eigentum des
Auftragnehmers, sind pfleglich zu behandeln und im sauberen Zustand zurückzugeben. Der Auftragnehmer
behält sich das Recht vor, dem Auftraggeber die Kosten der Reinigung der ihm gehörigen und durch den
Auftraggeber nicht sauber zurückgegebenen Gegenstände zu verrechnen. Die Abholung bzw die
Empfangnahme dieser Gegenstände erfolgt unter Vorbehalt der Überprüfung von Bruch, Mängel und
Beschädigungen, die erst nach erfolgter Reinigung ermittelt werden können.
III. Leistungen, Preise, Zahlungen
1. Die vereinbarten Preise und die vereinbarten Leistungen seitens des Auftragnehmers ergeben sich aus
der Auftragsbestätigung bzw aus dem vom Auftragnehmer erstellten Angebot. Die Preise schließen die
gesetzliche Mehrwertsteuer mit ein. Sollte die Mehrwertsteuer im Zeitpunkt der Bestellung und Rechnungsstellung
ansteigen, trifft die Erhöhung den Auftraggeber.
2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die für ihn von ihm in Anspruch genommenen bzw angeforderten
Leistungen geltenden bzw vereinbarten Preise zu zahlen. Dies gilt auch für die vom Auftraggeber veranlassten
Leistungen und Auslagen an Dritte.
3. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung vier Monate und erhöht sich
der vom Auftragnehmer allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann der Auftragnehmer den
vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 15 % anheben.
4. Ferner können die Preise vom Auftragnehmer geändert werden, sofern der Auftraggeber nachträglich
Änderungen der Leistungen wünscht.
5. Die dem Auftraggeber seitens des Auftragnehmers gelegten Rechnungen werden binnen 7 Tage nach
Erhalt fällig. Rechnungen des Auftragnehmers ohne Fälligkeitsdatum sind somit binnen 7 Tage ab
Rechnungslegung ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt 6 % über dem
jeweilig gültigen Nationalbankdiskontsatz zuzüglich Mehrwertsteuer zu berechnen.
Der Auftraggeber hat binnen 14 Tagen nach Vertragsabschluß 15 % des im Angebot gelegten Gesamtbetrages
auf das Bankkonto des Auftragnehmers einzuzahlen. Spezielle Vereinbarungen hinsichtlich der Höhe der
Vorauszahlung und Zahlungstermine im Vertrag gehen dieser allgemeinen Regelung vor. Erfüllungsort für die
Zahlungsverpflichtungen ist Wien.
6. Rückvergütung oder Erstattung nicht in Anspruch genommener aber angeforderter Leistungen ist nicht
möglich.
7. Der Auftraggeber kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber
einer Forderung des Auftragnehmers aufrechnen bzw diese mindern.
8. Lieferverzögerungen bis zu 90 Minuten berechtigen nicht zur Verminderung der vereinbarten Vergütung.
Die Ware ist bei Empfang sofort zu prüfen. Nachträgliche Reklamationen sind ausgeschlossen.
Auftraggeber, die ihren Wohnsitz oder Firmensitz nicht in Österreich haben, sind verpflichtet 80 % des
vereinbarten Gesamtbetrages bis spätestens 10 Tage vor der Veranstaltung auf das Konto des Auftragnehmers
zu überweisen, andernfalls der Auftragnehmer mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurücktritt.
IV. Rücktritt, Bestellung, Stornierung
1. Wenn die Vorauszahlung auch nicht nach Verstreichen einer seitens des Auftragnehmers gesetzten
angemessenen Nachfrist und Ablehnungsandrohung geleistet wird, ist der Auftragnehmer zum Rücktritt vom
Vertrag berechtigt.
2. Ferner ist der Auftragnehmer berechtigt, aus sachlich gerechtfertigten Gründen vom Vertrag
zurückzutreten z.B.
bei höherer Gewalt oder anderer von ihm nicht zu vertretender Umstände, die die Erfüllung
des Vertrages unmöglich machen
bei Veranstaltungen, die unter irreführenden oder falschen Angaben
wesentliche Tatsachen z.B. des Auftraggebers oder des Zwecks gebucht wurden
wenn der Auftragnehmer begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen
Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Auftragnehmers in der Öffentlichkeit gefährden kann
ohne, dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Auftragsnehmers zuzurechnen ist.
3. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber von der Ausübung des Rücktritts unverzüglich in Kenntnis
setzten.
4. Es entsteht kein Anspruch des Auftraggebers auf Schadenersatz gegen den Auftragnehmer aufgrund
der Ausübung oben beschriebener Rücktrittsrechte.
5. Ein Rücktritt vom Vertrag seitens des Auftraggebers muss in Schriftform erfolgen und bedarf der
schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers. Erfolgt diese nicht, ist der Auftraggeber, wenn er vertragliche
Leistungen nicht in Anspruch nimmt, verpflichtet dem Auftragnehmer die vereinbarte Gegenleistung zu bezahlen.
Dies gilt nicht in den Fällen des Leistungsverzuges durch den Auftragnehmer oder einer vom Auftragnehmer
zu vertretenen Unmöglichkeit der Leistungserbringung.
6. Sofern ein Recht zum Rücktritt schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis zu sechs Werktagen
vor dem vereinbarten Termin zurücktreten ohne, dass er dabei Zahlungs- oder Schadenersatzansprüche des
Auftragnehmers auslöst. Das Rücktrittsrecht erlischt, wenn der Auftraggeber nicht zum vereinbarten Termin
Rücktritt in schriftlicher Form gegenüber dem Auftragnehmer erklärt. Dem Auftragnehmer steht es frei, den ihm
entstandenen Schaden bei nicht vereinbartem und / oder nicht rechtzeitig erklärten Rücktritt zu pauschalieren.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, folgenden Paulschalen Schadenersatz in Rechnung zu stellen:
25 % der vereinbarten Gesamtvergütung ab vier Wochen vor dem Veranstaltungstermin
50 % der vereinbarten Gesamtvergütung ab zwei Wochen vor dem Veranstaltungstermin
75 % der vereinbarten Gesamtvergütung ab einer Woche vor dem Veranstaltungstermin
100 % der vereinbarten Gesamtvergütung ab einem Tag vor dem Veranstaltungstermin
Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis eines niedrigeren dem Auftragnehmer der eines höheren Schadens
vorbehalten.
V. Teilnehmerzahl
1. Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer die endgültige Personenzahl bis spätestens sechs Werktage
vor dem Termin der Veranstaltung mitzuteilen, um eine sorgfältige Vorbereitung zu sichern.
2. Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl von mehr als 5 % muss spätestens fünf Werktage vor
Veranstaltungsbeginn dem Auftragnehmer mitgeteilt werden. Sie bedarf der Zustimmung des Auftragnehmers.
3. Im Falle einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.
4. Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 10 % ist der Auftragnehmer berechtigt, die
vereinbarten Preise (Pauschalen und/oder Einzelpreise) neu festzusetzen.
5. Der Auftraggeber haftet für die Bezahlung etwaiger von seinen Gästen, Mitarbeitern oder
Veranstaltungsteilnehmern zusätzlich bestellter und nicht im ursprünglichen Anbot enthaltener Speisen,
Getränke und Leistungen.
VI. Schlussbestimmungen
Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Wien als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen können
nur schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder
werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich
vielmehr in einem derartigen Fall eine wirksame oder durchführbare Bestimmung an die Stelle der unwirksamen
oder undurchführbaren zu setzen, die dem Geist und dem Sinn der zu ersetzenden Bestimmung entspricht.